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Reglement „Der Smaragd des Kolibris“

Gegenstand

Dieses Reglement legt die Regeln und Bedingungen für die Durchführung und Verwaltung einer Schatzsuche in der Schweiz fest. Eine Schatzsuche ist definiert als ein spielerisches und lehrreiches Spiel, das darin besteht, in einer bestimmten Umgebung verstreute Hinweise zu entdecken, um einen Schatz zu finden.

Organisation

Der Verein „Enigmadventure“ mit Sitz in Cernier im Kanton Neuenburg organisiert mit der Veröffentlichung des Buches Der Smaragd des Kolibris ein Gewinnspiel in Form einer Schatzsuche. Als „Organisatorin“ oder „Organisator“ ist ausschliesslich der Verein zu verstehen.

Teilnahme

Diese Schatzsuche steht allen natürlichen Personen offen, mit Ausnahme des Autors, der Mitglieder des Vereins Enigmadventure sowie deren Familienangehörigen (Ehepartner, Partner, Konkubinen, direkte und indirekte Vorfahren und Nachkommen) und aller Personen, die an der Erstellung, Durchführung oder Verwaltung der Schatzsuche beteiligt waren, unabhängig von der Art der Zusammenarbeit. Für Minderjährige ist die Teilnahme nur unter der Verantwortung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter möglich.

Die Teilnahme ist nur einzeln möglich: Sie ist in keiner Weise kollektiv, durch Zusammenschluss oder durch Gruppierung jeglicher Art möglich.

Abweichend vom vorstehenden Absatz ist eine kollektive Teilnahme im rein freundschaftlichen oder familiären Rahmen möglich. In diesem Fall muss eine einzelne natürliche Person bestimmt werden, und diese hat gegebenenfalls das Recht, den Preis zu gewinnen.

Prinzip

Die Schatzsuche erfordert die Lösung der im Buch enthaltenen Rätsel. Vollständig gelöste Rätsel und deren vollständig verstandene Lösungen ermöglichen es, den Standort einer Truhe in der Stadt Freiburg (Schweiz) zu bestimmen, die eine einzutauschende Gegenmarke sowie ein Meldeverfahren enthält. Das Buch der Schatzsuche enthält alle notwendigen Informationen zur Identifizierung des Ortes, an dem die Truhe mit der Gegenmarke vergraben ist. Zusätzliche Hinweise können jedoch auf den verschiedenen sozialen Netzwerken des Vereins Enigmadventure veröffentlicht werden.

Dauer

Die Schatzsuche beginnt am Erscheinungsdatum des Buches, dem 14. Oktober 2024, und endet, sobald eine natürliche Person gemäss den in diesem Reglement festgelegten Kriterien als Gewinnerin erklärt wurde.

Bestimmung des Gewinners

Die als Gewinnerin erklärte Person ist diejenige, die:

  • Den Standort der in Freiburg vergrabenen Truhe gefunden hat
  • Im Besitz der besagten Truhe und ihres Inhalts ist
  • Das Identifikationsverfahren befolgt hat
  • Ihre genaue Identität und Kontaktdaten der Enigmadventure-Vereinigung mitgeteilt hat
  • Ihre eigene Lösung aller Rätsel der Schatzsuche detailliert nachgewiesen hat, und dies in Anwesenheit einer von der Enigmadventure-Vereinigung beauftragten Person.

Wert des Gewinns

Die als Gewinnerin bestimmte Person erhält den Anhänger des Smaragds des Kolibris persönlich überreicht, bestehend aus einem Smaragd und verschiedenen Edelmaterialien, gefertigt von Xavier Goedecke, mit einem Gesamtwert von CHF 18.532 am Tag des Kaufs. Der Preis wird von einer vom Verein Enigmadventure bestimmten Person überreicht. Alle rechtlichen und finanziellen Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Preises liegen ab dem Datum der Preisvergabe in der alleinigen Verantwortung der Gewinnerin.

Übergabe des Gewinns

Der Gewinner akzeptiert, dass die Übergabe des Gewinns in Anwesenheit der Medien erfolgt und widersetzt sich nicht der Verbreitung der Aktion auf Verbreitungsplattformen wie Fernsehen, Radio oder Internet. Der Gewinner akzeptiert auch, dass sein Name, sein Foto oder jegliche Filmreportage über die Schatzsuche oder deren Lösungen zu Werbezwecken vom Verein Enigmadventure verwendet werden dürfen, ohne dass er Anspruch auf eine Vergütung erheben kann.

Sicherheit

Die Sicherheit der Teilnehmenden hat absolute Priorität, und dies während der gesamten Dauer der Schatzsuche.

Umweltschutz

Die Teilnehmer müssen darauf achten, dass die Schatzsuche keine Schäden an der natürlichen oder kulturellen Umwelt verursacht. Alle Aktivitäten müssen verantwortungsbewusst durchgeführt werden, wobei jegliche Störung der Fauna, Flora und historischer oder geschützter Stätten zu vermeiden ist.

Einhaltung der Verhaltensregeln

Die Teilnehmer müssen sich an die vom Veranstalter festgelegten Verhaltensregeln halten. Dies beinhaltet den Respekt gegenüber anderen Teilnehmern, lokalen Bewohnern und der Umwelt. Jedes unangemessene oder schädliche Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers führen.

Jeder Spieler verpflichtet sich, fair und unter Einhaltung der Regeln dieses Reglements sowie der Rechte der anderen Spieler an dieser Aktion teilzunehmen. Jedes unfaire oder betrügerische Verhalten führt zum Ausschluss von der Teilnahme und zum Verlust des Gewinns.

Haftung

Der Verein Enigmadventure bestätigt, dass sich der Standort der Truhe nicht auf Privatgrund befindet. Die Teilnahme an der Schatzsuche verleiht keine Rechte, und es obliegt den Teilnehmenden, die individuellen Vorschriften strikt einzuhalten und keine Schäden oder Übertretungen zu begehen, die ihre Haftung begründen könnten. Der Autor der Schatzsuche sowie der Verein Enigmadventure lehnen jede Verantwortung für von Personen begangene Verstösse im Rahmen der Teilnahme an der Schatzsuche ab. Die Teilnehmenden stellen daher den Autor der Schatzsuche und den Verein Enigmadventure sowie deren Beauftragte, Angestellte, Vertreter und Subunternehmer von den Folgen allfälliger Klagen Dritter frei.

Der Verein Enigmadventure behält sich das Recht vor, die Schatzsuche zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzusagen, falls aussergewöhnliche Umstände oder Umstände, die ausserhalb seines Willens liegen, dies erfordern würden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern, unter der Bedingung, die Teilnehmer angemessen darüber zu informieren. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht geltend gemacht werden.

Die Haftung des organisierenden Vereins ist streng auf die Übergabe der gültig gewonnenen Preise beschränkt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sachschäden, Verletzungen oder Unfälle, die während der Teilnahme an der Schatzsuche entstehen, es sei denn, es liegt eine nachweisliche Fahrlässigkeit seinerseits vor. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter ihnen gegenüber nicht haftbar ist und keine Verantwortung übernimmt, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder persönlich begangenem Vorsatz, und dies für alle direkten oder indirekten, körperlichen, materiellen oder wirtschaftlichen Schäden.

Reglement, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Teilnahme an dieser Schatzsuche bedeutet die vollständige und uneingeschränkte Annahme des vorliegenden Reglements. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Reglement ergeben können, werden den zuständigen Gerichten in Freiburg unterbreitet. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.