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Verordnung "Ritterin des Wagemuts

Gegenstand

Dieses Reglement legt die Regeln und Bedingungen für die Durchführung und Verwaltung einer Schatzsuche in der Schweiz fest. Eine Schatzsuche ist definiert als ein spielerisches und lehrreiches Spiel, das darin besteht, in einer bestimmten Umgebung verstreute Hinweise zu entdecken, um einen Schatz zu finden.

Organisation

Der Verein „Enigmadventure“ mit Sitz in Boudevilliers im Kanton Neuenburg organisiert durch die Veröffentlichung des Buches „Der Siegelring des Kühnen“ ein Gewinnspiel in Form einer Schatzsuche. Als „Organisatorin“ oder „Organisator“ ist ausschliesslich der Verein zu verstehen.

Teilnahme

Diese Schatzsuche steht jeder natürlichen Person offen, mit Ausnahme der Autoren, der Mitglieder des Vereins Enigmadventure sowie deren Familienangehörigen (Ehepartner, Partner, Konkubinen, direkte und indirekte Vorfahren und Nachkommen) und jeder Person, die an der Erstellung, Durchführung oder Verwaltung der Schatzsuche beteiligt war, unabhängig von der Art der Zusammenarbeit. Für Minderjährige ist die Teilnahme nur unter der Verantwortung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter möglich.

Da eine kollektive Teilnahme im familiären oder freundschaftlichen Rahmen möglich ist, kann jedoch nur eine natürliche Person als gewinnberechtigt bestimmt werden.

Prinzip

Die Schatzsuche erfordert die Lösung der im Buch enthaltenen Rätsel. Vollständig gelöste Rätsel und vollständig verstandene Lösungen ermöglichen es, den Standort einer Truhe in der Region Murten (Schweiz) zu bestimmen, die eine einzutauschende Gegenmarke sowie ein Meldeverfahren enthält. Das Buch der Schatzsuche enthält alle notwendigen Informationen zur Identifizierung des Ortes, an dem die Truhe mit der Gegenmarke vergraben ist; zusätzliche Hinweise können jedoch auf den verschiedenen sozialen Netzwerken des Vereins Enigmadventure veröffentlicht werden.

Dauer

Die Schatzsuche beginnt am Erscheinungsdatum des Buches, dem 2. März 2026, und endet, sobald eine natürliche Person gemäss den in diesem Reglement genannten Kriterien als Gewinnerin erklärt wurde.

Bestimmung des Gewinners

Die als Gewinnerin erklärte Person ist diejenige, die:

  • den Standort der in der Region Murten vergrabenen Truhe gefunden hat
  • Im Besitz der besagten Truhe und ihres Inhalts ist
  • Das Identifikationsverfahren befolgt hat
  • Ihre genaue Identität und Kontaktdaten der Enigmadventure-Vereinigung mitgeteilt hat
  • Ihre eigene Lösung aller Rätsel der Schatzsuche detailliert nachgewiesen hat, und dies in Anwesenheit einer von der Enigmadventure-Vereinigung beauftragten Person.

Wert des Gewinns

Die als Gewinner bestimmte Person erhält den Schatz des Siegelrings des Kühnen persönlich überreicht, der hauptsächlich aus Gold sowie verschiedenen Edelmaterialien besteht und von Xavier Goedecke gefertigt wurde, wobei der Gesamtwert am Tag des Kaufs CHF 21.101,- beträgt. Der Gewinn wird von einer vom Verein Enigmadventure bestimmten Person überreicht. Alle rechtlichen und finanziellen Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Gewinns liegen ab dem Datum der Zuteilung des Gewinns in der alleinigen Verantwortung der gewinnenden Person.

Übergabe des Gewinns

Der Gewinner akzeptiert, dass die Übergabe des Gewinns in Anwesenheit der Medien erfolgt und widersetzt sich nicht der Verbreitung der Aktion auf Verbreitungsplattformen wie Fernsehen, Radio oder Internet. Der Gewinner akzeptiert auch, dass sein Name, sein Foto oder jegliche Filmreportage über die Schatzsuche oder deren Lösungen zu Werbezwecken vom Verein Enigmadventure verwendet werden dürfen, ohne dass er Anspruch auf eine Vergütung erheben kann.

Sicherheit

Die Sicherheit der Teilnehmer hat während der gesamten Dauer der Schatzsuche absolute Priorität.

Umweltschutz

Die Teilnehmer müssen darauf achten, dass die Schatzsuche keine Schäden an der natürlichen oder kulturellen Umwelt verursacht. Alle Aktivitäten müssen verantwortungsbewusst durchgeführt werden, wobei jegliche Störung der Fauna, Flora und historischer oder geschützter Stätten zu vermeiden ist.

Einhaltung der Verhaltensregeln

Die Teilnehmer müssen sich an die vom Veranstalter festgelegten Verhaltensregeln halten. Dies beinhaltet den Respekt gegenüber anderen Teilnehmern, lokalen Bewohnern und der Umwelt. Jedes unangemessene oder schädliche Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers führen.

Jeder Spieler verpflichtet sich, fair und unter Einhaltung der Regeln dieses Reglements sowie der Rechte der anderen Spieler an dieser Aktion teilzunehmen. Jedes unfaire oder betrügerische Verhalten führt zum Ausschluss von der Teilnahme und zum Verlust des Gewinns.

Haftung

Der Verein Enigmadventure bestätigt, dass sich der Standort der Truhe nicht auf Privatgrund befindet. Die Teilnahme an der Schatzsuche begründet keine Rechte, und es obliegt den Teilnehmern, die individuellen Vorschriften strikt einzuhalten und keine Schäden oder Übertretungen zu begehen, die ihre Haftung begründen könnten. Der Autor der Schatzsuche sowie der Verein Enigmadventure lehnen jede Verantwortung für Verstösse ab, die von Personen im Rahmen der Teilnahme an der Schatzsuche begangen werden. Die Teilnehmer stellen daher den Autor der Schatzsuche und den Verein Enigmadventure sowie deren Beauftragte, Angestellte, Vertreter, Subunternehmer von den Folgen etwaiger Klagen Dritter frei.

Der Verein Enigmadventure behält sich das Recht vor, die Schatzsuche zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzusagen, falls aussergewöhnliche Umstände oder Umstände, die ausserhalb seines Willens liegen, dies erfordern würden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern, unter der Bedingung, die Teilnehmer angemessen darüber zu informieren. Eine Haftung kann diesbezüglich nicht geltend gemacht werden.

Die Haftung des organisierenden Vereins ist streng auf die Übergabe der gültig gewonnenen Preise beschränkt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sachschäden, Verletzungen oder Unfälle, die während der Teilnahme an der Schatzsuche entstehen, es sei denn, es liegt eine nachweisliche Fahrlässigkeit seinerseits vor. Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter ihnen gegenüber nicht haftbar ist und keine Verantwortung übernimmt, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder persönlich begangenem Vorsatz, und dies für alle direkten oder indirekten, körperlichen, materiellen oder wirtschaftlichen Schäden.

Reglement, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Teilnahme an dieser Schatzsuche impliziert die vollständige und uneingeschränkte Annahme des vorliegenden hinterlegten Reglements. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Reglement ergeben könnten, werden den zuständigen Gerichten in Freiburg unterbreitet. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.